Grenzvermessung
zur Sicherung des Eigentums
Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen. Wenn z.B. eine Garage an die Grenze gebaut werden soll oder ein Zaun errichtet wird, ist die Kenntnis über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze wichtig.
- Festlegung der Grundstücksgrenzen
- Sicherung des Eigentums
- Sichere Grenzen für gute Nachbarschaft
- Vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag
Grenzfeststellung
Vermessungsantrag
Eine Vermessung kann
- als digitaler Antrag über das BayernPortal oder
- als analoger Antrag oder
- vor Ort direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)
beantragt werden. Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.
Nützliche Informationen zur Grenzvermessung
Hinweise für Grundstückseigentümer
Download (pdf, 128 kB)
Wer die Vermessung beantragt hat, muss die Grenzzeichen in der Regel bereitstellen. Diese gibt es bei den Bauhöfen der Gemeinden, bei Baustoffhandlungen oder bei den Feldgeschworenen zu kaufen.
In Abstimmung mit den Feldgeschworenen und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind vom Antragsteller zum Abmarkungstermin Material, Werkzeug sowie ggf. Hilfskräfte für Grabarbeiten zu stellen.
Der Feldgeschworene wird in der Regel vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verständigt.