Grenzvermessung

zur Sicherung des Eigentums

Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen. Wenn z.B. eine Garage an die Grenze gebaut werden soll oder ein Zaun errichtet wird, ist die Kenntnis über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze wichtig.

  • Festlegung der Grundstücksgrenzen
  • Sicherung des Eigentums
  • Sichere Grenzen für gute Nachbarschaft
  • Vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag

Grenzfeststellung

  • Grenzstein mit Meterstab
    © Bettina Goß

    Grenzfeststellung

    Bei einer Grenzfeststellung wird die Grenze durch eine Vermessungsgruppe vor Ort mit Grenzzeichen zentimetergenau gekennzeichnet, den Grundstückseigentümern vorgewiesen und rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster dokumentiert.

  • Frau am Tachymeter auf einer Straße in etwas Entfernung steht ein Mann mit einem Prisma
    © LDBV

    Grenzwiederherstellung

    Die Grenzen sind einwandfrei im Liegenschaftskataster nachgewiesen und rechtsverbindlich zwischen den Eigentümern anerkannt - doch die Grenzpunkte sind nicht mehr auffindbar? Dies ist ein Fall für eine Grenzwiederherstellung.

  • Ein Feldrechner steht auf einem kleinen Tisch auf einem Grundstück
    © Christina Müller-Wilke

    Grenzermittlung

    Wenn für eine Grenze noch keine oder nur unsichere Maßzahlen aus früheren Vermessungen vorliegen, erhalten Sie mit einer Grenzermittlung zentimetergenaue und rechtsverbindliche Grenzen.

  • Eine Gruppe von Menschen steht an einem Messbus und unterschreibt ein Protokoll
    © ADBV Ingolstadt

    Abmarkungsprotokoll

    Zu jeder Grenzfeststellung erstellt der Vermessungsbeamte ein Abmarkungsprotokoll, das die Beteiligten oder ihre Vertreter unterschreiben und damit die Grenzen anerkennen. Unsicherheiten über den Grenzverlauf sind mit diesem Grenzfeststellungsvertrag beseitigt.

Vermessungsantrag

Eine Vermessung kann

beantragt werden. Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.

Nützliche Informationen zur Grenzvermessung


Welches Amt ist für mich zuständig?

Vermessungsantrag

schriftliche Vollmacht

Faltblatt Grundstücksvermessung

Gebührenordnung

Eigentumsgrenzen im Liegenschaftskataster

Hinweise für Grundstückseigentümer
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Klare Grenzen

Bereitstellung von Abmarkungsmaterial

Wer die Vermessung beantragt hat, muss die Grenzzeichen in der Regel bereitstellen. Diese gibt es bei den Bauhöfen der Gemeinden, bei Baustoffhandlungen oder bei den Feldgeschworenen zu kaufen.
In Abstimmung mit den Feldgeschworenen und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind vom Antragsteller zum Abmarkungstermin Material, Werkzeug sowie ggf. Hilfskräfte für Grabarbeiten zu stellen.
Der Feldgeschworene wird in der Regel vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verständigt.

Informationen zu Feldgeschworenen